1. Allgemeines

1.1 Sämtliche Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Mündliche Nebenabreden und Vereinbarungen, die vom Auftrag und diesen Verkaufsverbindungen abweichen, sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Dies gilt insbesondere für die etwaige Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers.
1.2 Bei Verwendung der gelieferten Ware hat der Käufer etwaige Schutzrechte Dritter zu beachten.

1.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.

1.4 Wir liefern ausschließlich an Großhändler bzw. Weiterverkäufer.

 

2. Preise

2.1 Die Berechnung erfolgt in der auf den Auftrag angegebenen Währung zuzüglich der gesetztlichen Mehrwertsteuer.
2.2 Bei Lieferung innerhalb 4 Monaten nach Vertragsabschluss gelten die auf den Antrag angegebenen Preise. Verändern sich innerhalb dieses Zeitraums die Selbstkosten (Löhne u.ä.) des Verkäufers oder die Preise der Zulieferfirmen, so erhöhen sich dementsprechend die Lieferpreise, wenn an den Käufer als Kaufmann geliefert wird und der Vertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehört.
Bei Lieferung an private Endabnehmer bleibt die viermonatige Preisgarantie aus Satz 1 bestehen.
2.3 Erfolgt die Lieferung – auch bei einem mehrjährigen Dauerliefervertrag – erst nach Ablauf von vier Monaten nach Vertragsabschluss, so gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise.
2.4 Gesetzliche Mehrwertsteuererhöhungen können unter Kaufleuten auch vor Ablauf einer etwaigen Preisbindungsfrist weitergegeben werden.
2.5 Mangels abweichender Vereinarung gelten die Preise ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ohne Verpackung. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

3. Lieferung

3.1 Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die Lieferpflicht des Verkäufers.
3.2 Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Die Rechnungen des Verkäufers sind ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein Netto Kasse.
4.2 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist aus Ziffer 4.1 werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens jedoch 2% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz p.a. berechnet.
4.3 Bei Zahlungverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers ist der Verkäufer – unbeschadet sonstiger Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
4.4 Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückhaltung.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren im Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen.
5.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf etwaige durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren im Eigentum des Verkäufers entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei der Verkäufer als Hersteller gelten soll. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Ware.
5.3 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer bereits jetzt insgesamt bzw. in Höhe des jeweiligen Miteigentumsanteils (s. Ziffer 5.2) zur Sicherung an den Verkäufer ab. Der Käufer ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an den Verkäufer für dessen Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehungen im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe des Forderungsanteils des Verkäufers so lange unmittelbar an diesen zu bewirken, als noch Forderungen von diesem gegen den Käufer bestehen.
5.4 Die Ausübung des Eigentumsvorbehalt bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
5.5 Die Waren und die an ihrer Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung der Forderungen des Verkäufers weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
5.6 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 20%, so werden auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten freigegeben.

6. Verkaufsbedingungen

6.1 Erteilte Aufträge können grundsätzlich nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Verkäufers rückgängig gemacht werden. Die dem Verkäufer bis dahin entstandenen Unkosten und Auslagen, einschließlich Vertreterprovisionen sowie der entgangene Gewinn sind zu erstatten.
6.2 Konstruktive Änderungen und geringe Farbabweichungen bei den Waren bleiben vorbehalten.
6.3 Falls der Verkäufer etwaigen Lieferverzug, Unmöglichkeit oder Unvermögen nachweislich zu vertreten hat, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen, letzterer begrenzt auf die Höhe des Rechnungswertes der an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge.
6.4 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt. Falls er Verzug, Unmöglichkeit oder Unvermögen oder noch fehlende Teile zu vertreten hat, ist der Käufer nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die bereits erbrachten Teilleistungen für ihn kein Interesse haben.
6.5 Der Käufer verpflichtet sich, bei Opfertischen, die vom Verkäufer zur Miete oder im Mietkauf sowie im Umtausch zur Verfügung gestellt wurden, während der Mietzeit die Opferlichter für die Opfertische nur beim Verkäufer zu beziehen. Bei einer evtl. beendigung des Mietverhältnisses werden der oder die Opfertische zum gültigen Listenpreis vom Kunden übernommen. Eine Rückgabe von gebrauchten Opfertischen ist nicht möglich.

6.6 Das Widerspruchsrecht entspricht den gesetzlichen Vorgaben.

7. Höhere Gewalt

7.1 Falls höhere Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nich verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen im Zeitraum von 8 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

8. Versand

8.1 Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers. Transportschäden sind sofort der zuständigen Stelle zu melden.
8.2 Der Verkäufer ist bemüht, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei evtl. vereinbarter Frachtfreier Lieferung – gehen zu Lasten des Käufers.

9. Gewährleistung

9.1 Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung oder Anwendung der gelieferten Ware, technische Beratung oder sonstige Angaben erfolgen nach bestem Gewissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
9.2 Der Käufer hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar auch durch eine Probeentnahme oder -verarbeitung – bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
9.3 Mängelrügen und andere Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware – bei verborgenen Mängel nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware – schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden. Geht die Rüge erst nach Ablauf der Frist beim Verkäufer ein, so stehen dem Käufer wegen des gerügten offensichtlichen Mangels keinerlei Rechte mehr zu.
9.4 Die Gewährleistungspflicht des Käufers beschränkt sich nach dessen Wahl auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Wandlung oder Minderung. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist eine Ersatzlieferung nicht möglich, so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder aber vom Vertrag zurücktreten.

10. Schadenersatz

10.1 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Verpflichtung des Verkäufers zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert der an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer nach zwingend gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haftet.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

11.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der gekauften Ware, für die Zahlung der Sitz des Verkäufers.
11.2 Zwischen den Vertragsparteien gilt die ausschließliche Anwendung deutschen Rechts als vereinbart.
11.3 Der Gerichtsstand ist – bei Kaufleuten als Vertragparteien – München.
Der Gerichtsstandgilt,
a) wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder
b) wenn der Käufer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.